Analog zu den Ethikbeauftragten, die das Landeskrankenhausgesetz seit 2011 für die hessischen Krankenhäuser verbindlich vorsieht, wurde im September 2018 ein Pilotprojekt zur Implementierung von Ethikbeauftragten im Altenpflegeheim gestartet.
Ziel der Maßnahme ist es, Strukturen zur systematischen Bearbeitung ethischer Fragen vor Ort, d.h. in den Einrichtungen selbst, zu schaffen, um die Ethikarbeit zu verstetigen. Hierfür werden jeweils ein bis drei Mitarbeiter der teilnehmenden Pflegeeinrichtungen für die Bearbeitung ethischer Fragen weitergebildet.
Anschließend erarbeiten Einrichtungsleitung und Ethikbeauftragte gemeinsam ein individuelles Implementierungskonzept zur Umsetzung eines niedrigschwelligen Angebotes (Bsp. Ethik-Café, Ethik-Sprechstunde, Ethik-Briefkasten etc.) im eigenen Haus.
Bei allen Maßnahmen und insbesondere bei der Bearbeitung schwieriger ethischer Fragestellungen bietet die Geschäftsführung des Frankfurter Netzwerks Ethik in der Altenpflege den teilnehmenden Einrichtungen Unterstützung an. Eine enge Anbindung an das Ethikkomitee des Netzwerks sowie ein regelmäßiger Austausch in den Sitzungen des Ethikkomitees dient der Reflexion der eigenen Berufspraxis und soll den Teilnehmern zunehmend Sicherheit im Umgang mit ethischen Konflikten geben.